Rechtsgrundlage
IVöB; RB 720.3 |
Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen, |
|
altIVöB; RB 720.4 | Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen, gültig bis 31. März 2022 |
|
GöB; RB 720.1 |
Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen | |
VöB; RB 720.11 | Verordnung des Regierungsrates über das öffentliche Beschaffungswesen | |
WöB; RB 720.111 | Weisung zum öffentlichen Beschaffungswesen | |
RB 720.211 | Weisung des Regierungsrates betreffend Zuständigkeiten und Ablauforganisation für das öffentliche Beschaffungswesen der Zentralverwaltung und der selbständigen kantonalen Anstalten |
Erläuterungen zum kantonalen Recht
Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen der Verordnung des Regierungsrates über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) und der Weisung zum öffentlichen Beschaffungswesen (WöB).