Rechtsdienst
Das Departement ist die verwaltungsinterne Rechtsmittelinstanz im Bau-, Planungs- und Umweltrecht. Dem Rechtsdienst obliegt die Instruktion aller Rechtsmittelverfahren: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter organisieren Schriftenwechsel und Augenscheine und verfassen die Entscheidbegründungen. Anfechtungsgegenstand in den Rechtsmittelverfahren können sein:
- Entscheide von Gemeindebehörden
- Entscheide von kantonalen Amtsstellen.
Die Rechtsmittelentscheide des Departements für Bau und Umwelt wiederum sind beim kantonalen Verwaltungsgericht anfechtbar.