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Aufnahme in die ständige Liste

Möchten Sie Ihr Unternehmen in die ständige Liste eintragen lassen? Dann beachten Sie bitte die folgenden Informationen und füllen Sie alle Gesuchsformulare aus.

Gesuchsformulare für die Aufnahme in die ständige Liste

Gesuchsformular [pdf, 145 KB]

Formular 1 - Bescheinigung AHV-IV-EO-ALV  [pdf, 24 KB]

Formular 2 - Bescheinigung BVG - 2. Säule  [pdf, 48 KB]

Formular 3 - Bescheinigung SUVA - BU-Versicherung [pdf, 42 KB]

Formular 4 - Bescheinigung Mehrwertsteuer [pdf, 62 KB]

Formular 5 - Bescheinigung Staats-, Gemeinde- und Quellensteuer  [pdf, 216 KB]

Formular 6 - Bescheinigung Direkte Bundessteuer  [pdf, 36 KB]

Formular 7 - Bestätigung Einhaltung der GAV- oder OR-Bestimmungen  [pdf, 42 KB]

Formular 8 - Bescheinigung LSVA [pdf, 42 KB]

Formular 9 - Bestätigung Einhaltung Umweltschutzvorschriften [pdf, 133 KB]

Wegleitung Ständige Liste [pdf, 134 KB]

Die vollständig ausgefüllten Formulare sind an das Departement für Bau und Umwelt, Generalsekretariat, 8510 Frauenfeld zu retournieren.

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Ständige Liste

  1.  Das Unternehmen ist im Bauhaupt-, Baunebengewerbe oder in einem der Bau-branche nahestehenden Dienstleistungsbereich (Architekten, Planer, Ingenieure) tätig.
  2.  Das Gesuchsformular ist vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterzeichnet.
  3. Durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Formulare 1-6 und 8) wird belegt, dass
    • die finanziellen Verpflichtungen gegenüber AHV/IV/EO/ALV in den vergangenen 3 Jahren (oder für Jungunternehmen seit der Gründung) erfüllt wurden;
    • die finanziellen Verpflichtungen hinsichtlich BVG/2.Säule in den vergangenen 3 Jahren (oder für Jungunternehmen seit der Gründung) erfüllt wurden;
    • die finanziellen Verpflichtungen hinsichtlich SUVA/BU-Versicherung in den vergangenen 3 Jahren (oder für Jungunternehmen seit der Gründung) erfüllt wurden;
    • die Mehrwertsteuer in den vergangenen 3 Jahren (oder für Jungunternehmen seit der Gründung) bezahlt wurde;
    • die Staats-, Gemeinde und Quellensteuern in den vergangenen 3 Jahren (oder für Jungunternehmen seit der Gründung) bezahlt wurden;
    • die direkte Bundessteuer in den vergangenen 3 Jahren (oder für Jungunternehmen seit der Gründung) bezahlt wurde;
    • die fälligen leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgaben (LSVA) in den vergangenen 3 Jahren (oder für Jungunternehmen seit der Gründung) bezahlt wurden.
  4. Das Unternehmen bestätigt mit vollständigem Ausfüllen des Formulars Nr. 7 die Einhaltung der GAV- oder OR-Bestimmungen (Selbstdeklaration).
  5. Das Unternehmen bestätigt mit vollständigen Ausfüllen des Formulars Nr. 9 im Inland die Bestimmungen des schweizerischen Umweltrechts und im Ausland die internationalen Übereinkommen zum Schutz der Umwelt nach Massgabe von Anhang 4 IVöB (RB 720.3) zu beachten und auf unzulässige Wettbewerbsabreden zu verzichten (Selbstdeklaration).
  6. Der Auszug aus dem Betreibungsregister ergibt, dass gegen das Unternehmen in den letzten drei Jahren kein Betreibungsverfahren, das über die Erhebung des Rechtsvorschlages hinausgeht, durchgeführt wurde.
  7. Die Bescheinigungen gemäss Ziffer 3, die Bestätigungen gemäss Ziffer 4 und 5 sowie der Auszug gemäss Ziffer 6 dürfen bei der Einreichung des Gesuches nicht älter als einen Monat sein.
  8. Die Entscheidgebühr von Fr. 130 für die Aufnahme in die Ständige Liste oder die Erneuerung des Eintrages wurde bezahlt.

Prüfungsmethode

Das Departement für Bau und Umwelt überprüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingereichten Unterlagen und erlässt einen anfechtbaren Entscheid über die Aufnahme in die Liste. Dieser wird mit der Rechnung für die Entscheidgebühr dem Gesuchsteller zugestellt. Nach Eingang der Zahlung wird dem Antragsteller oder der Antragstellerin ein Zertifikat über die Aufnahme in die Ständige Liste ausgehändigt und der Eintrag im Internet publiziert. 

Dauer der Gültigkeit und Verfahren zur Erneuerung der Liste 

Die Aufnahme in die Ständige Liste erfolgt rollend und gilt für ein Jahr seit Aufnahme. Dementsprechend ist das Zertifikat ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. 

Weitere Hinweise

Antragsformulare für die Aufnahme in die ständige Liste oder die Erneuerung des Eintrags können unter https://dbu.tg.ch ausgedruckt werden. Die vollständig ausgefüllten Formulare sind an das Departement für Bau und Umwelt, Generalsekretariat, 8510 Frauenfeld zu retournieren.