Planungs- und Baugesetz
Die Planungs- und Baugesetzgebung besteht aus:
- Planungs- und Baugesetz (PBG; RB 700)
- Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (PBV; RB 700.1)
Die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) vereinheitlicht die wichtigsten Baubegriffe (bspw. Höhen, Abstände, Geschossigkeit). Die wichtigsten Dokumente sind:
Die wichtigsten Bestimmungen hat das DBU in einer Liste zusammengestellt: Liste der wichtigsten Bestimmungen [pdf, 32.41 KB].