Baubewilligungsfreie Bauten
Das Planungs- und Baugesetz des Kantons Thurgau (PBG; RB 700) listet in § 99 eine abschliessende Reihe von Bauten und Anlagen auf, die in Bauzonen ohne Baubewilligung erstellt werden dürfen.
Um sich einen raschen Überblick zur Thematik zu verschaffen, können Bauherren, Baubehörden, Planer, Architekten und weitere Interessierte auf ein Merkblatt des DBU zurückgreifen.