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Das DBU und seine Ämter führen Vernehmlassungsverfahren mit dem Online-Tool „e-Vernehmlassungen“ durch. Damit kann die Stellungnahme papierlos, einfach und bei Bedarf gemeinsam im Team erfasst und übermittelt werden. Die digitale Erfassung erleichtert nicht nur die Teilnahme am Mitwirkungsverfahren, sondern trägt auch zu einer effizienten Auswertung der eingereichten Stellungnahmen bei. 

https://e-vernehmlassungen.tg.ch 

Das Erklärvideo zeigt Ihnen, wie Sie sich anmelden, Ihre Stellungnahme erfassen und diese papierlos an die Verwaltung übermitteln. Unten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

 

Sind meine Daten für Dritte einsehbar?
Nein, Ihre Daten sind ausschliesslich für den Kanton Thurgau sichtbar. Sämtliche Daten werden hochsicher und ausschliesslich in der Schweiz gespeichert.

Was passiert mit den Rückmeldungen, welche ich erfasse?
Nach der Übermittlung erhalten Sie eine vollständige und verbindliche Übermittlungsbestätigung. Anschliessend wird durch die Verwaltung geprüft, ob die nun vorliegenden Entwurfs-Dokumente aufgrund der Rückmeldungen allenfalls angepasst werden müssen.

Warum muss ich mich für die e-Vernehmlassung registrieren?
Um einen qualitativen, vertraulichen und unverfälschten Dialog zu führen, wird die Registration vorausgesetzt.

Kann ich meine Stellungnahme weiterhin auf dem Papierweg abgeben?
Aus gesetzlichen Gründen ist die Einreichung der Papier-Stellungnahme weiterhin möglich. Die Verwaltung bevorzugt jedoch den digitalen Weg, da dadurch die Rückmeldungen schneller, effizienter und qualitativer ausgewertet werden können.