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Kreisschreiben an Gemeinden

Kreisschreiben zur PBV-Revision im Bereich Energie (u.a. Grenzabstand Luft/Wasser-Wärmepumpen)

Luft/Wasser-Wärmepumpen leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, Heizungen mit fossilen Brennstoffen durch Heizungen mit erneuerbaren Energien zu ersetzen. Sie dürfen neu, unabhängig von den jeweils in den kommunalen Bauordnungen geltenden Regelungen für wärmetechnische Anlagen, den geltenden Grenzabstand bis zu einem Abstand von 1.50 m unterschreiten. § 31 PBV wurde entsprechend ergänzt. Eine Änderung hat zudem die Bonusregelung für energieeffizientes Bauen gemäss § 35 Abs. 1 Ziff. 2 PBV erfahren. Neu gilt der Bonus auch für die Überbauungsziffer (UZ). Die Höhe des Bonus beträgt analog der BMZ 10 %.

Kreisschreiben vom 19. Februar 2024 betreffend Revision der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (PBV; RB 700.1) [pdf, 773 KB]

Kreisschreiben betreffend die neue Fruchtfolgeflächen-Kompensationsregelung im kantonalen Richtplan

Die neue Kompensationsregelung trat mit der Genehmigung des Richtplankapitels durch den Grossen Rat am 9. November 2022 in Kraft. Im Einzonungsverfahren bzw. mit dem Strassenbauprojekt ist aufzuzeigen, wie die beanspruchten FFF kompensiert werden sollen. Bei kompensationspflichtigen, kommunalen Strassenbauprojekten besteht für die Gemeindebehörde neu eine Meldepflicht. Eine Vollzugshilfe beantwortet die dringlichsten Fragen.

Kreisschreiben vom 24. Januar 2023 betreffend die neue Fruchtfolgeflachen-Kompensationsregelung im kantonalen Richtplan [pdf, 856 KB]

Kreisschreiben betreffend Anpassung der Gestaltungspläne an das neue Recht (§ 122 Abs. 1 PBG)

Die Gemeinden werden darum ersucht, fristgerecht sämtliche Sondernutzungspläne auf einen Anpassungsbedarf zu überprüfen. Dabei sind, wo notwendig, fristgerecht die entsprechenden Verfahren durchzuführen.

Kreisschreiben betreffend Anpassung der Gestaltungspläne an das neue Recht (§ 122 Abs. 1 PBG) [pdf, 1.1 MB]

Formelle Fragen im Baubewilligungs- und Einspracheverfahren: Erläuterungen zum rechtlichen Gehör

Im Baubewilligungs- und Einspracheverfahren bestehen zum Teil gewisse Unsicherheiten, wie mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör der Parteien zu verfahren ist. Das Kreisschreiben an die politischen Gemeinden behandelt ausgewählte Teilaspekte des rechtlichen Gehörs.

Kreisschreiben zum rechtlichen Gehör [pdf, 45 KB]

Privatrechtlicher lmmissionsschutz im Sinne von Art. 684 ZGB / Nicht-Anwendbarkeit von § 104 PBG

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts 2018 ist § 104 PBG als bundesrechtswidrig zu betrachten und kann nicht mehr zur Anwendung gelangen. Das Kreisschreiben zeigt auf, wie vorzugehen ist, wenn mit einer Einsprache auch privatrechtliche Einwände geltend gemacht werden.

Kreisschreiben privatrechtlicher Immissionsschutz [pdf, 30 KB]

Vorprüfung und Genehmigung von kommunalen Baureglementen

Am 1. Januar 2013 sind das integral revidierte Planungs- und Baugesetz, die revidierte Planungs- und Bauverordnung  sowie die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe in Kraft getreten. Basierend darauf müssen die Gemeinden ihre kommunalen Vorschriften und Pläne anpassen. Für den Zonenplan und das Baureglement (Rahmennutzungsplan) legt das Gesetz eine Frist von fünf Jahren fest, Stichtag ist der 1. Januar 2018. Das Kreisschreiben orientiert über die Vorprüfungs- und Genehmigungspraxis des DBU.

Kreisschreiben betreffend Vorprüfung und Genehmigung von kommunalen Baureglementen [pdf, 1.87 MB]

Reservebauzonen

2009 entschied das Bundesgericht, dass die Thurgauer Reservebauzonen als Nichtbauzonen zu qualifizieren sind. Das Kreisschreiben an die politischen Gemeinden zeigt auf, wo Anpassungsbedarf besteht.

Kreisschreiben Reservebauzonen [pdf, 300.90 KB]

Mitteilungsverfahren beim Erlass von Schutzplänen und Schutzreglementen sowie Verbandsbeschwerderecht im Bereich Natur- und Heimatschutz

2010 fällte das Verwaltungsgericht einen Entscheid, der sich auf die Rechtsmittelberechtigung von beschwerdeberechtigten Organisationen auswirkt. Dabei ging es um den Abbruch eines im kantonalen Hinweisinventar als wertvoll qualifizierten Gebäudes, das im kommunalen Schutzplan jedoch nicht unter Schutz gestellt war. Das Kreisschreiben an die politischen Gemeinden zeigt die Folgen für den Vollzug auf.

Kreisschreiben Mitteilungsverfahren [pdf, 129.17 KB]